Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der VVR Verkehrs-Verlag GmbH, Remagen

(Stand 05/2014)

 

1. Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VVR Verkehrs-Verlag GmbH („VVR “) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 HGB. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennt VVR nur an, wenn VVR ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen VVR und dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote von VVR sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann VVR innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang annehmen.

2.2 Angaben von VVR  zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewicht, Maße, Farbe, Gebrauchswert, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Angaben und Darstellungen sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bestandteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

2.3 Sofern der Käufer das Produkt auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext der Bestellung von VVR gespeichert. Der Käufer kann den Vertragstext vor der Versendung der Bestellung an VVR ausdrucken, indem der Käufer im letzten Schritt der Bestellung auf „Drucken“ klickt. VVR sendet dem Käufer eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die vom Käufer angegebene E-Mail-Adresse.

3. Preise

3.1 Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk (Incoterms® 2010) in Remagen zuzüglich Verpackung, der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2 Entwurf- und Musterarbeiten werden stets gesondert und voll berechnet, auch dann, wenn der Käufer den Auftrag storniert.

3.3 Verpackungsmaterial wird dem Käufer billigst berechnet und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurückgenommen. Unbeschädigte Kisten und Verschläge werden gegen Gutschrift von 2/3 des berechneten Verpackungspreises zurückgenommen, sofern die Rückgabe durch den Käufer binnen 14 Tagen nach Lieferung des Produkts frei Lager von VVR erfolgt.

3.4 Preise und Rabatte gelten nur für den konkreten Auftrag und nicht für Nachbestellungen, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

3.5 Soweit den vereinbarten Preisen die allgemeinen Listenpreise von VVR zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen allgemeinen Listenpreise von VVR, jeweils unter Berücksichtigung eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts. Beträgt die Erhöhung mehr als 10% des vereinbarten Preises, hat der Käufer ein Kündigungsrecht.

3.6 VVR ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn VVR nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von VVR durch den Käufer gefährdet wird.

4. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

4.1 Sofern nichts Gegenteiliges zwischen VVR und dem Käufer vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Sofern die Lieferung bzw. die Abnahme des Produkts erst nach Rechnungsstellung erfolgt, ist der Zeitpunkt der Lieferung bzw. Abnahme abweichend von Artikel 4.1 Satz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmend für die Fälligkeit des Kaufpreises und die Zahlungsfrist von 14 Tagen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang des Kaufpreises bei VVR. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

4.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlung durch Wechsel oder Scheck vorzunehmen, sofern nicht anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Soweit der Käufer berechtigt ist, Zahlung durch Wechsel oder Scheck vorzunehmen, muss der Wechsel bzw. Scheck diskontfähig sein. Eine Gewähr für rechzeitiges und ordnungsgemäßes Vorlegen von Wechseln bzw. Schecks sowie für die Erhebung von Wechsel- bzw. Scheckprotesten wird ausgeschlossen. Zahlungen durch Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber akzeptiert.

4.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.4 Änderungen oder sonstige Korrekturen der Rechnungen verschieben nicht den Fälligkeitsbeginn.

4.5 Mit Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen gemäß Artikel 4.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so sind die noch ausstehenden Beträge ab dem Tag des Zahlungsverzugs mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz per annum zu verzinsen; die Geltendmachung weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

4.6 Im Falle des Zahlungsverzuges ist VVR berechtigt, bezüglich noch von ihr zu erbringender sonstiger Lieferungen und Leistungen – aus welchem Rechtsgrund auch immer – diese solange zurückzuhalten, bis der Käufer sämtliche Forderungen von VVR erfüllt hat. VVR ist im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers zudem berechtigt, sämtliche Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung fällig zu stellen und Vorkasse oder Sicherheitsleistung durch Gestellung eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll-/Steuerbürgen zugelassenen Kreditinstitutes zu verlangen.

4.7 VVR behält sich das Recht vor, bei Teilzahlungen des Käufers auf Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu bestehen.

5. Lieferung und Lieferzeit

5.1 Lieferungen erfolgen ab Werk (Incoterms® 2010) in Remagen.

5.2 VVR ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Produkte sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

5.3 Von VVR in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

5.4 Sofern VVR die Lieferung bzw. Leistung nicht rechtzeitig erbringt, ist der Käufer verpflichtet, VVR schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Bei in Aussicht gestellten Fristen und Terminen beträgt die Nachfrist mindestens 30 Tage, bei festen Fristen und Terminen mindestens 14 Tage.

5.5 Gerät VVR mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird VVR eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von VVR auf Schadenersatz nach Maßgabe des Artikels 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.

5.6 VVR haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung oder für Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, die VVR nicht zu vertreten hat. Hiervon sind insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Rohstoffmangel, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten (Selbstbelieferung) erfasst. Sofern solche Ereignisse VVR die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist VVR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- und Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Käufer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber VVR vom Vertrag zurücktreten.

5.7 Retouren von dem Käufer an VVR haben auf Gefahr und Kosten des Käufers zu erfolgen, es sei denn, es liegt eine berechtigte Reklamation vor. Der Käufer hat für eine ausreichende Versicherung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken auf eigene Kosten Sorge zu tragen.

6. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, weiterer Vertrieb

6.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen VVR und dem Käufer ist Remagen (Bundesrepublik Deutschland), soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet VVR auch die Installation, dann ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

6.2 Wird das Produkt auf Wunsch des Käufers an den Käufer oder einen Dritten versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Produkts mit der Absendung an den Käufer bzw. Dritten, spätestens jedoch mit Verlassen des Produkts aus dem Werk/Lager, auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung des Produkts vom Erfüllungsort erfolgt, VVR eigene Fahrzeuge und/oder eigenes Personal einsetzt und wer die Frachtkosten trägt.

6.3 Versandart und Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen von VVR.

6.4 Handelt es sich bei dem Produkt um Daten, so geht beim Download und/oder Versand dieser Daten via Internet die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Veränderung der Daten mit Überschreiten der Netzwerkschnittstelle auf den Käufer über.

6.5 Die Sendung wird von VVR nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

6.6 Der VVR liefert unter anderem Software, die von dem Endabnehmer erst genutzt werden kann, wenn dieser eine Produktaktivierung vorgenommen hat. Der Käufer ist verpflichtet, den Endabnehmer hierauf vor Weiterveräußerung nachvollziehbar und nachweisbar aufmerksam zu machen und darüber hinaus alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen, damit der Endabnehmer hieraus keine Ansprüche oder Rechte gegen den VVR herleiten kann.

7. Gewährleistung

7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

7.2 Das gelieferte Produkt ist unverzüglich nach Ablieferung an den Käufer oder an den von ihm benannten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn VVR nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen 7 Werktagen nach Ablieferung des Produkts oder ansonsten binnen 7 Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Käufer bei normaler Verwendung des Produkts ohne nähere Untersuchung erkennbar war, zugegangen ist. Auf Verlangen von VVR ist das beanstandete Produkt frachtfrei an VVR zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet VVR dem Käufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt jedoch nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil das gelieferte Produkt sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

7.3 Bei Sachmängeln des gelieferten Produkts ist VVR nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessenen mindern.

7.4 Falls ein Mangel des gelieferten Produkts auf dem Verschulden von VVR beruht, kann der Käufer unter den in Artikel 8 bestimmten Voraussetzungen von VVR Schadenersatz verlangen.

7.5 Bei Mängeln von Bauteilen/Bestandteilen bzw. Produkten anderer Hersteller, die VVR aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird VVR nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen VVR bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder aussichtslos ist (so zum Beispiel im Fall der Insolvenz). Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen VVR gehemmt.

7.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer ohne Zustimmung von VVR das gelieferte Produkt ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Der Käufer hat die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, kann VVR die Kosten für die Überprüfung dem Käufer zu den üblichen Kostansätzen berechnen.

7.8 Eine im Einzelfall mit dem Käufer vereinbarte Lieferung eines gebrauchten Produkts erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

8. Schadenersatz

8.1 Die Haftung von VVR auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Artikels 8 eingeschränkt.

8.2 VVR haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Produkts sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des gelieferten Produkts ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben des Personal des Käufers oder den Schutz des Eigentums des Käufers vor erheblichen Schäden bezwecken.

8.3 Soweit VVR gemäß Artikel 8 Abs. 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Grunde nach auf Schadenersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die VVR bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die VVR bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folgen von Mängeln des gelieferten Produkts sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des gelieferten Produkts typischerweise zu erwarten sind.

8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von VVR.

8.5 Soweit VVR technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von VVR geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

8.6 Erklärungen von VVR im Zusammenhang mit Verträgen (z. B. Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf Normen etc.) enthalten keine Übernahme einer Garantie, es sei denn, dies ist ausdrücklich und schriftlich zugesichert worden.

8.7 Die Haftungsbeschränkungen gemäß diesem Artikel 8 gelten nicht für die Haftung von VVR wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.8 VVR haftet nur für eigene Inhalte auf der Website ihres Online-Shops. Soweit VVR mit Links den Zugang zu anderen Websites ermöglicht, ist VVR für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. VVR macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern VVR Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird VVR den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Produkt bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, die VVR aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer zustehen, Eigentum von VVR. Das Produkt, an dem VVR Eigentum zusteht, wird als Vorbehaltsware bezeichnet.

9.2 Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an VVR in Höhe des mit VVR vereinbarten Faktura-Endbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab. VVR nimmt diese Abtretung an. Das Gleiche soll für alle Ersatzansprüche betreffend die Vorbehaltsware, insbesondere wegen Verlustes oder Beschädigung der Vorbehaltsware, gelten. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderungen auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von VVR, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. VVR verpflichtet sich jedoch, die abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer nicht in Zahlungsverzug ist, seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder der Käufer seine Zahlungen nicht eingestellt hat.

9.3 Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgen stets im Namen und im Auftrag von VVR, jedoch ohne Verpflichtung für VVR. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der umgebildeten Vorbehaltsware fort. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht VVR gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt VVR das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Entsprechendes gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt zwischen VVR und dem Käufer als vereinbart, dass der Käufer VVR anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für VVR unentgeltlich.

9.4 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig, sofern VVR dem nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

9.5 Der Käufer wird VVR unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls die Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Der Käufer wird Dritte, sofern durch sie die Pfändung der Vorbehaltsware oder ein sonstiger Eingriff droht, auf das Eigentum von VVR an der Vorbehaltsware hinweisen. Soweit der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, hat er sämtliche dadurch entstehenden Kosten und Schäden VVR zu ersetzen.

9.6 VVR ist bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

9.7 In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch VVR liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

9.8 VVR ist verpflichtet, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 15% übersteigt.

10. Gewerbliche Schutzrechte

10.1 Soweit VVR an den gelieferten Produkten gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte zustehen, ist der Käufer nicht berechtigt, diese Produkte Dritten zu überlassen, es sei denn, dies gehört zur bestimmungsgemäßen Verwendung des Produktes.

10.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, gewerbliche Schutz- und Markenrechte durch Eingriffe in das Produkt zu verändern oder zu beeinträchtigen, es sei denn, dies ist ausdrücklich und schriftlich von VVR gestattet.

10.3 Videofilme, DVDs, Druckschriften, Software, CDs, CD-ROMs, USB-Sticks, Downloads oder vergleichbare, vervielfältigbare oder sonst ausnutzbare Produkte von VVR dürfen von dem Käufer nicht vervielfältigt oder an Dritte zum Zwecke der Vervielfältigung überlassen werden. Ferner ist es dem Käufer nicht gestattet, die Produkte auf mehreren EDV-Anlagen oder Arbeitsplätzen gleichzeitig zu nutzen, soweit zwischen VVR und dem Käufer nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

10.4 In dem Fall, dass das gelieferte Produkt ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird VVR nach seiner Wahl und auf seine Kosten das Produkt derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, das Produkt aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Käufer durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt der VVR dies nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, ist der Käufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessenen zu mindern. Etwaige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen VVR unterliegen den Beschränkungen des Artikels 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

10.5 Bei Rechtsverletzungen durch von VVR gelieferte Produkte anderer Hersteller wird VVR nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abtreten. Ansprüche gegen VVR bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses Artikels 10 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder aussichtslos ist (so im Fall der Insolvenz).

10.6 Falls der Käufer vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die vorstehenden Regelungen gemäß Artikel 10.1 bis 10.3 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingen verstößt, hat der Käufer an VVR einmalig eine Vertragsstrafe von bis zu EUR 5.000,00 zu zahlen. Sofern der Käufer nach Hinweis durch VVR auf den oder die erfolgten Verstöße erneut gegen die genannten Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, verwirkt der Käufer eine weitere Vertragsstrafe von bis zu EUR 5.000,00. VVR ist berechtigt, die angemessene Höhe der Vertragsstrafe jeweils unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles nach Maßgabe des § 315 BGB festzusetzen. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt davon unberührt.

11. Webhosting

Zu den Produkten von VVR zählt auch das Webhosting. Bei Abschluss eines Webhosting-Vertrags zwischen VVR und dem Käufer gelten ergänzend zu den vorherigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die folgenden Bestimmungen des Artikels 11.

11.1 Leistungsumfang

11.1.1 Die nach dem Webhosting-Vertrag geschuldete Leistung von VVR besteht in der Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server für die Speicherung einer Website des Käufers und das Bemühen, dass die vom Käufer auf dem Server gespeicherten Daten und Inhalte dauerhaft zum Abruf für Dritte über das Internet bereitstehen.

11.1.2 VVR schuldet nicht den erfolgreichen Abruf der auf dem Server gespeicherten Daten und Inhalte im Einzelfall. Die Netzwerkverfügbarkeit beträgt im Jahr durchschnittlich 99%.

11.1.3 VVR ist nicht verpflichtet, den Speicherplatz für die Website des Käufers auf einem eigenen Server bereitzuhalten, sondern darf den Speicherplatz auch bei einem Provider anmieten. Im Falle der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen VVR und dem Provider hat VVR sicherzustellen und Sorge dafür zu tragen, dass die Daten und Inhalte des Käufers auf einem anderen Server gespeichert und zum Abruf durch Dritte bereitgehalten werden.

11.1.4 VVR ist verpflichtet, dem Käufer die Speicherung von Daten und Inhalten auf dem bereitgestellten Speicherplatz durch Zugriff auf den Server zu ermöglichen. Zu diesem Zweck erhält der Käufer von VVR die Zugangsdaten zum Server (Name des Servers, Benutzername und Passwort). Der Käufer verpflichtet sich, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und VVR unverzüglich über jeden Missbrauch durch Dritte zu informieren.

11.1.5 Einzelheiten und Umfang der von VVR und dem Käufer geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Webhosting-Vertrag.

11.2 Vertragslaufzeit / Kündigung

11.2.1 Der Webhosting-Vertrag ist auf unbestimmte Dauer geschlossen, soweit VVR und der Käufer nicht vertraglich eine andere Vertragsdauer vereinbart haben.

11.2.2 Der Webhosting-Vertrag ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Monats kündbar, frühestens jedoch nach Ablauf von 12 Monaten nach Abschluss des Webhosting-Vertrags.

11.2.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Webhosting-Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.2.4 Die Kündigung des Webhosting-Vertrags bedarf zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.2.5 VVR ist verpflichtet, dem Käufer nach Beendigung des Webhosting-Vertrags die vom Käufer auf dem Speicherplatz hinterlegten Daten und Inhalte nach Wahl des Käufers auf einem Datenträger oder per elektronischer Übermittlung zu übergeben. Falls der Käufer ein berechtigtes Interesse geltend macht, ist VVR verpflichtet, die hinterlegten Daten und Inhalte bereits vor Beendigung des Webhosting-Vertrags zu übergeben.

11.3 Entgelt

11.3.1 Das vom Käufer an VVR zu entrichtende jährliche Entgelt für das Webhosting wird jeweils ein Jahr im Voraus bezahlt.

11.3.2 Im Falle der Beendigung des Webhosting-Vertrags erfolgt keine - weder vollständige noch proportionale - Rückerstattung des von dem Käufer im Voraus gezahlten jährlichen Entgelts, sofern die Beendigung des Webhosting-Vertrags nicht durch VVR verschuldet worden ist.

11.3.3 VVR ist berechtigt, das jährliche Entgelt für das Webhosting nach schriftlicher Ankündigung angemessen zu erhöhen, um erhöhte Kosten, die VVR durch Veränderung der Marktverhältnisse im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Speicherplatzes und dem Zugänglichmachen der vom Käufer gespeicherten Daten und Inhalte über das Internet entstehen, auszugleichen. Die Ankündigung der Erhöhung des jährlichen Entgelts hat spätestens 3 Monate vor Inkrafttreten der Änderung zu erfolgen. Das erhöhte jährliche Entgelt darf das im Zeitpunkt der Ankündigung geltende jährliche Entgelt nicht um mehr als 10% überschreiten. Für den Fall, dass der Käufer mit der Erhöhung des jährlichen Entgelts nicht einverstanden ist, kann der Käufer den Webhosting-Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen - beginnend mit Zugang der schriftlichen Ankündigung beim Käufer - zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung des Entgelts schriftlich kündigen. Sofern der Käufer von seinem Kündigungsrecht nicht innerhalb der Frist von 4 Wochen Gebrauch macht, gilt die Erhöhung des jährlichen Entgelts als genehmigt.

11.3.4 Im Übrigen gilt Artikel 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

Veröffentlichte Inhalte

11.4.1 Der Käufer ist für sämtliche Inhalte, die der Käufer auf dem Server abrufbar hält oder speichert (die „veröffentlichten Inhalte“), verantwortlich. Der Käufer ist verpflichtet, die veröffentlichten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen.

11.4.2 Der Käufer ist verpflichtet, die nach gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Angaben zu machen. Insbesondere ist er zur Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift verpflichtet.

11.4.3 Dem Käufer können weitere Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz und dem Telemediengesetz obliegen. Der Käufer verpflichtet sich, den Umfang dieser Pflichten zu überprüfen und die ihm obliegenden Pflichten zu erfüllen.

11.4.4 Die veröffentlichten Inhalte dürfen nicht geltendes Recht oder Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Namens- und Urheberrechte, verletzen. Dem Käufer ist ausdrücklich untersagt, erotische, pornographische, extremistische oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte zu veröffentlichen. VVR übernimmt für die veröffentlichten Inhalte keine Verantwortung. Insbesondere trifft VVR keine Pflicht, die vom Käufer gelieferten bzw. veröffentlichten Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

11.4.5 Für den Fall, dass die veröffentlichten Inhalte gegen Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, stellt der Käufer VVR von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt alle hiermit verbunden Kosten von VVR, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.

11.4.6 Der Käufer darf keine Spam-Mails, sprich massenhaft versendete E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt ohne Einverständnis des jeweiligen Empfängers, versenden. Hierunter fallen insbesondere E-Mails mit Werbung. Dem Käufer ist außerdem untersagt, E-Mails zu versenden, deren Absenderdaten falsch angegeben sind oder auf sonstige Weise die Identität des Absenders verschleiern oder verheimlichen. Das Gleiche gilt hinsichtlich des kommerziellen Charakters von E-Mails.

11.4.7 Der Käufer räumt VVR für die auf dem Server gespeicherten Daten und Inhalte das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, örtlich auf den Standort des genutzten Servers und zeitlich auf die Dauer des Webhosting-Vertrags beschränkte Recht zur unbegrenzten Vervielfältigung der Daten und Inhalte im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Erfüllungspflichten ein. VVR darf ferner im erforderlichen Umfang Backup-Kopien zur Datensicherung anfertigen.

11.4.8 Der Käufer räumt VVR das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, weltweite, zeitlich auf die Dauer des Webhosting-Vertrags beschränkte Recht zur Übermittlung der auf dem Server gespeicherten urheberrechtlich geschützten Daten und Inhalte über das von VVR unterhaltene und genutzte Netz und das angeschlossene Internet an Dritte in der Weise ein, dass Dritte zu jeder von ihnen beliebig gewählten Zeit und jedem von ihnen beliebig gewählten Ort Zugang hierzu haben.

11.5 Sperrung

11.5.1 VVR ist zur Sperrung des Zugriffs auf die auf dem Server gespeicherte Website berechtigt, falls ein hinreichender Verdacht auf Verbreitung rechtswidriger Inhalte oder Verletzung der Rechte Dritter vorliegt.

11.5.2 VVR ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich von der Sperrung des Zugriffs auf die Website unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Falls die Gründe, die zur Sperrung des Zugriffs auf die Website geführt haben, wegfallen, hat VVR die Sperrung unverzüglich aufzuheben.

11.6 Datenschutz

11.6.1 Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten des Käufers erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen des BDSG und TMG. Insbesondere werden im Zusammenhang mit dem Webhosting personenbezogene Daten des Käufers nur erhoben, gespeichert, verändert, übermittelt oder genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung und Beendigung des Webhosting-Vertrags erforderlich ist.

11.6.2 Im Falle der Anmietung des zur Speicherung der Website des Käufers notwendigen Speicherplatzes durch VVR bei einem Provider ist VVR berechtigt, dem Provider personenbezogene Daten des Käufers weiterzuvermitteln.

11.6.3 VVR und der Käufer gehen übereinstimmend davon aus, dass keine Speicherung von personenbezogenen Daten der Nutzer der Website des Käufers erfolgt. Wenn dies erfolgen soll, hat der Käufer den VVR darauf hinzuweisen und hat der Käufer sicherzustellen, dass sämtliche datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden, insbesondere eine wirksame Einwilligung der Nutzer eingeholt wird.

11.7 Domainname

11.7.1 Im Zusammenhang mit dem Webhosting bietet VVR dem Käufer die Anmeldung des vom Käufer gewünschten Domainnamens bei der zuständigen Registrierungsstelle an. VVR schuldet nicht die erfolgreiche Registrierung des gewünschten Domainnamens. Sofern die Registrierung des gewünschten Domainnamens von der Registrierungsstelle abgelehnt wird, ist VVR verpflichtet, den Käufer hiervon unverzüglich zu unterrichten.

11.7.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Geschäfts- und Vergabebedingungen der Registrierungsstelle einzuhalten.

11.7.3 Der Käufer ist allein verantwortlich für die Auswahl des Domainnamens. Der Käufer hat die Rechtmäßigkeit der Anmeldung des Domain-Namens zu prüfen und darf VVR nur einen Domainnamen zur Registrierung nennen, bei dem seine Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlicher Vorschriften durch den von ihm ausgewählten Domainnamen ergeben hat. Der Käufer ist verpflichtet, VVR unverzüglich davon zu unterrichten, falls Dritte gegenüber dem Käufer Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung des Domainnamens erheben oder Behörden Maßnahmen gegen den Domainnamen des Käufers ergreifen.

11.7.4 VVR übernimmt für den vom Käufer zur Registrierung vorgesehenen Domainnamen keine Haftung. VVR obliegt keine Pflicht, den vom Käufer zur Registrierung vorgesehenen Domainnamen auf seine Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Für den Fall, dass der registrierte Domainname gegen Rechte Dritter oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, stellt der Käufer VVR von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt alle hiermit verbunden Kosten des VVR, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.

11.7.5 VVR hat nach Beendigung des Webhosting-Vertrags alle Erklärungen, insbesondere gegenüber der Registrierungsstelle, abzugeben, damit der Käufer den Domainnamen weiter verwenden kann.

11.7.6 VVR weist den Käufer darauf hin, dass nach den Bedingungen der Registrierungsstellen die Anmeldung des Domainnamens die Übermittlung seiner Daten an die Registrierungsstelle und die Speicherung dieser Daten in einer Datenbank bedarf, mithin die Daten des Käufers nach den Erfordernissen der Datenbank und der jeweiligen whois-Abfrage für jedermann dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht werden.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen VVR und Käufer ist Remagen/Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

12.3 Soweit es sich nicht um Geldforderungen im Sinne von § 354a HGB handelt, ist der Käufer nicht berechtigt, seine Ansprüche gegen VVR abzutreten.

12.4 VVR ist berechtigt, technische oder konstruktive Änderungen an dem Produkt vorzunehmen, sofern dies zu Verbesserungen des Produktes führt.

12.5 Handelsvertreter und Außendienstmitarbeiter von VVR sind nicht berechtigt, Zahlungen des Käufers in Empfang zu nehmen.

12.6 Der Käufer nimmt davon Kenntnis, dass VVR Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und diese Daten, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist, an Dritte übermittelt werden.

12.7 Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VVR bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

12.8 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche VVR und der Käufer nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

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