Sommer: Nicht mit Flip-Flops Auto fahren

24.05.2018 15:52 | Allgemein

Sommer: Nicht mit Flip-Flops Auto fahren

Leichtes Schuhwerk wie Sandalen, Flip-Flops oder ‚Crocs‘ werden gern an warmen Sommertagen getragen. Allerdings können dadurch Gefahren beim Autofahren entstehen, wie zum Beispiel das Verhaken in der Fußmatte, das Verrutschen auf den Pedalen oder das Gefühl des Verlusts der Feinmotorik im Fuß.

Obwohl den Meisten die Gefahren von offenem Schuhwerk beim Autofahren durchaus bewusst sind, hält dies nicht Alle davon ab, trotzdem mit Schlappen zu fahren. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Stimmungsumfrage von Ford unter deutschen Autofahrern.

So waren nur ungefähr ein Viertel der Deutschen der Auffassung, dass keinerlei Risiko von Flip-Flops oder Sandalen ausgeht, wohingegen knapp 70 Prozent eine Gefährdung aufgrund von Abrutschen oder Einklemmen des Schuhs im Fußraum für möglich hält.

Ähnlich realistisch verhält es sich bei der Bewertung der Befragten, welche Schuharten sie für geeignet zum Autofahren halten. Fast 90 Prozent halten Schnürschuhe oder Slipper für das am besten geeignete Schuhwerk, während Flip-Flops, Pumps oder barfuß nur jeweils von knapp 20 Prozent als angemessen betrachtet werden. Lediglich bei Sandalen ist die Meinung geteilt: Knapp die Hälfte sieht kein Problem im Tragen von Sandalen beim Autofahren.

Trotz vorhandenem Problembewusstseins setzen fast die Hälfte der befragten Deutschen im Fall des Falles dann scheinbar trotzdem auf Bequemlichkeit: Knapp 50 Prozent geben zu, durchaus schon mit Flip-Flops, Sandalen oder gar barfuß Auto gefahren zu sein. Auch wenn das eigene Verhalten anderes vermuten lässt, haben die befragten Fahrer aber ein Problem damit, wenn andere Fahrer mit nackten oder leicht bekleideten Füßen am Steuer sitzen. Nur ein Drittel hätte keinerlei Bedenken, bei einem Fahrer mit nur leichtem Schuhwerk mitzufahren. Zwei Drittel sehen dies hingegen kritisch oder würden sich sogar komplett weigern, bei einer derartigen Schuhsituation mitzufahren.

In Deutschland gibt es für den „privaten“ Fahrzeugführer keine gesetzlichen Bestimmungen. Fahrer, die ihr Fahrzeug gewerblich nutzen, sind an berufsgenossenschaftliche Regelungen gebunden, die ein festes Schuhwerk vorschreiben. Aufpassen sollte man auch im Ausland: In Ländern wie Frankreich oder Spanien wird das Fahren mit Flip-Flops mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet. (Quellen: FORD Werke)

© Verkehrs-Verlag Remagen GmbH