Freie Fahrt: Diesel sauber durch Nachrüsten

12.07.2018 17:12 | Allgemein

Freie Fahrt: Diesel sauber durch Nachrüsten

Berlin und Brandenburg fordern die Entschließung von Hardware-Nachrüstungen zur Verbesserung des Schadstoffausstoßes.

Angesichts dieser Entwicklungen und der Ausweitung von Diesel-Fahrverboten gilt es jetzt, wirksam nachgerüstete Diesel auch als solche zu kennzeichnen. Nur eine offizielle, klar erkennbare Bescheinigung erfolgreich umgerüsteter Fahrzeuge – ob durch Software-Update oder technischen Umbau – kann die uneingeschränkte Nutzung von sauberen Fahrzeugen garantieren. Die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen dafür ist eine dringende Aufgabe der Bundesregierung, so der ACE.

Baden-Württemberg sieht sich mit der Umsetzung von Fahrverboten auf Länderebene konfrontiert und im Bundesrat sollen erstmalig Hardware-Nachrüstungen diskutiert werden. Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, sieht daher die Notwendigkeit für die Bundesregierung, rechtliche Rahmenbedingungen für die Diesel-Nachrüstung zu überdenken. Das erste umgesetzte Fahrverbot in Hamburg zeigt zudem die Dringlichkeit: Es gilt für alle Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro 6 besitzen. Nicht berücksichtigt wird dabei, ob Fahrzeuge durch nachträgliche Software- oder Hardware-Überarbeitung die Grenzwerte für Euro 6d einhalten können. Diese Problematik darf nicht weiter aufgeschoben werden. Dieselfahrer brauchen schnelle rechtssichere Lösungen.

Stefan Heimlich, ACE-Vorsitzender: „Während sich die Bundesregierung im Abgasskandal schützend vor die deutsche Autoindustrie stellt, haben Dieselfahrer in mehrfacher Hinsicht das Nachsehen: Selbst wenn sie ihre Fahrzeuge nachrüsten lassen, drohen Fahrverbote und Wertverfall, da eine rechtlich verbindliche Kennzeichnung fehlt und Städte somit praktisch keine Ausnahmen erteilen können. Die Bundesregierung ist dringend aufgefordert, Dieselfahrer zu entlasten, die guten Gewissens ein sauberes Auto gekauft haben. Bei notwendigen Nachrüstungsbeschlüssen muss eine klare Kennzeichnung nachgerüsteter Fahrzeuge direkt mitgeregelt werden, um die freie Fahrt für saubere Fahrzeuge sicherzustellen.“

Voraussetzung für Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen ist der Beschluss der Bundesregierung hinsichtlich einer Zielmarke beim Stickstoffausstoß nach der Umrüstung und einer offiziellen Bescheinigung über vorgenommene Nachrüstungen an Diesel-Fahrzeugen. „Ob man das nun blaue Plakette nennt, oder nicht – sinnvoll ist eine gut sichtbare Kennzeichnung wirksam nachgerüsteter Diesel“, so Stefan Heimlich.

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