Beschreibung
ede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, muss entsprechend ihren Verantwortlichkeiten und Funktionen eine Unterweisung über die Bestimmungen erhalten haben, die für die Beförderung dieser Güter gelten.
Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von gefahrgutrechtlichen Pflichten unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen.
Die Unterweisungen sind in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen.
Unterweisungsnachweise sind durch die Arbeitgeber zu dokumentieren, aufzubewahren und auf Verlangen den Behörden zur Verfügung zu stellen.
Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von gefahrgutrechtlichen Pflichten unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen.
Die Unterweisungen sind in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen, um Änderungen in den Vorschriften Rechnung zu tragen.
Unterweisungsnachweise sind durch die Arbeitgeber zu dokumentieren, aufzubewahren und auf Verlangen den Behörden zur Verfügung zu stellen.
Seitenzahl: 444
Auflage: 9. Auflage Jan. 2021
Autor: Norbert Mohr
Format: 16,5 x 23 cm, broschiert